Ehrenamtspreis
“Preis zur Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit”
Der Stadtjugendring verleiht seit 2007 jedes Jahr einen Ehrenamtspreis an Menschen, die sich in besonderer Weise um die Jugendarbeit in Brühl verdient gemacht haben. Dies können “altgediente Mitarbeiter” oder junge Menschen mit besonderen Ideen sein. Du kannst einen Menschen nominieren, indem du eine Beschreibung (à zwei DIN-A4-Seiten) mit Foto an den Vorstand des sjr einreicht. Die Preisverleihung findet jedes Jahr im Dezember statt. Bisherige Preisträger des Ehrenamtspreises waren…
2007: Wilfried Müller
2008: Vera von der Heyde
2009: Kurt Fertig

und zuletzt 2011:
Stephan Nüsgen

2012: - noch niemand! Nominiere doch jemanden! –
Am 5. Dezember – dem Internationalen Tag des Ehrenamtes – wird in Brühl der Ehrenamtspreis 2012 verliehen. Alle ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen sind schon jetzt ganz herzlich zur feierlichen Preisverleihung eingeladen!
Satzung des Ehrenamtspreises
Präambel
Der Stadtjugendring Brühl e.V. (sjr) vergibt einen Preis an ehrenamtlich Aktive in der Jugendarbeit. Der Preis symbolisiert die Wertschätzung des sjr und seiner Mitglieder für ehrenamtliches Engagement auf diesem Gebiet. Durch die Vergabe des Preises sollen insbesondere auch junge Menschen motiviert werden, sich für die eigenen Belange und die Belange anderer Jugendlicher einzusetzen und mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit zur Verbesserung der Bedingungen ihrer Generation beizutragen.
ARTIKEL 1 – Preisträger
Preisträger kann jeder in der ehrenamtlichen Jugendarbeit Tätige werden, der sich durch besondere Leistung oder innovative Herangehensweisen besonders hervorgetan hat.
ARTIKEL 2– Vergabe des Preises
Über den Preisträger entscheidet ein Kuratorium.
ARTIKEL 3– Das Kuratorium
Dem Kuratorium gehören der Vorstand des Stadtjugendringes Brühl e.V. sowie der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl an. Des Weiteren wählt die Vollversammlung einmal jährlich drei in der Jugendhilfe erfahrene Personen in das Kuratorium. Das Kuratorium wählt den Preisträger nach den hier festgeschriebenen Maßgaben aus. (Vgl. Art. 1) Aus allen Preisanwärtern wird in geheimer, freier und gleicher Wahl der Preisträger ermittelt.
ARTIKEL 4– Verleihung des Preises
Die Verleihung findet einmal jährlich statt. Sie hat öffentlich und in angemessenem Rahmen zu erfolgen. Der Vorsitzende des Stadtjugendring Brühl e.V. übereicht den Preis. Im Falle seiner Verhinderung eines der Mitglieder des Kuratoriums. Den Rahmen für die Verleihung bietet die Feier der Stadt zur Förderung des Ehrenamtes in der Schlossstadt Brühl.
ARTIKEL 5 – Der Preis
Zur Erinnerung an die Würdigung erhält der Preisträger eine Skulptur. Der Preisträger erhält überdies ein kleines Geschenk, welches nach Möglichkeit auf ihn oder seine Arbeit zugeschnitten sein soll.
